Machen sie mit

Werden Sie BürgerBusfahrerin bzw. BürgerBusfahrer!

Die einzigen Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen, Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren eine gültige PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B oder Klasse 3) besitzen.

 

Nach einem allgemeinen Gesundheitscheck, einer Tauglichkeits­prüfung und einer kurzen Schulung auf dem Bus erhalten Sie den Personenbeförderungsschein, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht 70 Jahre alt sind, und können als BürgerBusfahrerin bzw. -fahrer auf unserem Kleinbus (8 Fahrgastplätze) beginnen. Der Schein ist 5 Jahre gültig und kann danach verlängert werden.

 

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