Machen sie mit
Werden Sie BürgerBusfahrerin bzw. BürgerBusfahrer!
Die einzigen Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen, Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren eine gültige PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B oder Klasse 3) besitzen.
Nach einem allgemeinen Gesundheitscheck, einer Tauglichkeitsprüfung und einer kurzen Schulung auf dem Bus erhalten Sie den Personenbeförderungsschein, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht 70 Jahre alt sind, und können als BürgerBusfahrerin bzw. -fahrer auf unserem Kleinbus (8 Fahrgastplätze) beginnen. Der Schein ist 5 Jahre gültig und kann danach verlängert werden.